Nutzungsrechte & Urheberrecht

Grundsätzliches

Alle von Buechmann Fotos und Videos erstellten Inhalte unterliegen dem deutschen Urheberrecht.
Das Urheberrecht verbleibt grundsätzlich beim Urheber. Mit der Buchung unserer Leistungen werden Nutzungsrechte eingeräumt, kein Eigentum an den Werken übertragen.
Diese Regelungen gelten für Fotografie, Videografie und Grafikdesign gleichermaßen.

Private und gewerbliche Nutzung

Wir unterscheiden bewusst zwischen privater und gewerblicher Nutzung, da sich Einsatz, Reichweite und wirtschaftlicher Nutzen deutlich unterscheiden.

Private Nutzung

Private Nutzung liegt vor, wenn die Inhalte ausschließlich für persönliche Zwecke verwendet werden und keinen geschäftlichen, werblichen oder kommerziellen Bezug haben.
Zur privaten Nutzung zählen insbesondere:

  • Nutzung auf privaten Social-Media-Profilen
  • Private Websites ohne Verkaufs- oder Werbezweck
  • Private Drucke (z.B. Fotobücher, Wandbilder)
  • Nutzung im privaten Umfeld

Nicht als private Nutzung gelten u.a.:

  • Profile oder Inhalte von Selbstständigen, Unternehmen oder Vereinen
  • Nutzung im Zusammenhang mit Einnahmen, Sponsoring, Kooperationen oder Reichweitenaufbau
  • Jede Nutzung zur Außendarstellung eines Projekts oder Geschäfts

Sobald Inhalte im Zusammenhang mit einem Gewerbe, einer Marke oder einer Einnahmequelle stehen, handelt es sich um gewerbliche Nutzung.

Gewerbliche Nutzung

Gewerbliche Nutzung liegt vor, sobald Inhalte direkt oder indirekt zur Werbung, Vermarktung oder Außendarstellung eines Unternehmens, Produkts, einer Dienstleistung oder eines Projekts eingesetzt werden.
Zur gewerblichen Nutzung zählen u.a.:

  • Unternehmenswebsites und Landingpages
  • Social-Media-Kanäle von Unternehmen und Selbstständigen
  • Google Business Profile
  • Online-Shops und Verkaufsplattformen
  • Printprodukte (Flyer, Plakate, Broschüren, Schaufenster)
  • Präsentationen, Messen und PR-Zwecke

Die gewerbliche Nutzung gilt jeweils für das eigene Unternehmen des Auftraggebers und im vereinbarten Umfang.

Zusatz- und Sondernutzungen

Bestimmte Nutzungen sind nicht automatisch Bestandteil der Standardpakete und müssen separat vereinbart werden. Dazu zählen insbesondere:

  • Bezahlte Werbung (z.B. Social-Media-Ads, Google Ads, Plakatkampagnen)
  • Weitergabe an Dritte (z.B. Agenturen, Händler, Presse, Plattformen)
  • Nutzung durch Partner- oder Tochterunternehmen
  • Exklusive Nutzungsrechte
  • Nutzung als Logo, Marke oder Trademark
  • Weiterlizenzierung oder Wiederverkauf

Solche Nutzungen können individuell lizenziert werden. Bitte sprich uns vorab darauf an.

Bearbeitung und Weitergabe

Die gelieferten Inhalte dürfen nur im vereinbarten Rahmen genutzt werden.

  • Eine Weitergabe an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung nicht gestattet, ausgenommen sind technische Dienstleister (z.B. Druckereien) zur reinen Produktion.
  • Starke Bearbeitungen, Filter, KI-Veränderungen oder stilistische Verfremdungen sind nur nach Absprache erlaubt.
  • Zuschnitte zur Format-Anpassung (z.B. Social Media) sind zulässig, sofern der Charakter des Werks erhalten bleibt.


Dateiformate und Rohdaten

Geliefert werden ausschließlich die final bearbeiteten Dateien im vereinbarten Format.

  • RAW-Dateien, Projekt- oder Quelldateien (z.B. Photoshop-, Premiere- oder Design-Dateien) sind nicht Bestandteil der Leistung, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
  • Eine Herausgabe von Rohdaten oder offenen Dateien kann gegen gesonderte Vergütung erfolgen.


Namensnennung

Sofern sinnvoll und technisch möglich, bitten wir bei Veröffentlichung um eine Nennung oder Markierung von Buechmann Fotos und Videos.
Dies gilt insbesondere für Online- und Social-Media-Nutzung.

Eigenwerbung

Wir sind berechtigt, die erstellten Inhalte für Zwecke der Eigenwerbung zu nutzen, insbesondere für Portfolio, Website, Social Media und Präsentationen.
 Sollte eine Nutzung aus besonderen Gründen nicht gewünscht sein, ist dies vor Projektbeginn schriftlich mitzuteilen.

Personen im Bild & Einwilligungen

Bei Aufnahmen mit erkennbaren Personen ist für die Veröffentlichung in der Regel eine entsprechende Einwilligung erforderlich.
 Sofern nicht anders vereinbart, liegt die Organisation notwendiger Einwilligungen (z.B. von Mitarbeitenden, Kund:innen oder Gästen) beim Auftraggeber.

Schlussbestimmung

Abweichende oder erweiterte Nutzungsrechte bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
 Mit der Beauftragung unserer Leistungen gelten diese Nutzungsrechte als anerkannt.